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 Alles wichtige auf einen Blick & meine Partner

Fachbegleitung Regionalbüro Pflege, Alter & Demenz Aachen

Die fachliche Begleitung, Unterstützung und der Austausch als leistungserbringende Person erfolgen im Rahmen meiner Fachkooperation mit dem Regionalbüro Pflege, Alter und Demenz Aachen/Eifel. Die Zusammenarbeit ermöglicht einen kontinuierlichen fachlichen Austausch mit Kolleginnen, den Erhalt wichtiger Tipps und die laufende Information über aktuelle Entwicklungen im Bereich Pflege und Betreuung.

 

 

 

Fortbildungen Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe

Meine Qualifikation habe ich beim Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e. V. erworben. Dort werde ich auch weiterhin alle meine Fortbildungen absolvieren. Der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e. V. ist ein geschätzter Partner, den ich aufgrund meiner positiven Erfahrungen ausdrücklich empfehlen kann.

Itertalklinik Seniorenzentrum Aachen-Walheim

Meine Alltags- und Demenzbetreuung biete ich auch in der Itertalklinik Seniorenzentrum-Walheim auf privater Basis an. Ich begleite die BewohnerInnen individuell und abwechslungsreich – sowohl innerhalb des Zentrums als auch bei Aktivitäten außerhalb. Das Seniorenzentrum ist ein modernes, behindertengerechtes Haus, in dem das lebendige Miteinander der BewohnerInnen gefördert wird.

BFit Zentrum by Bleeck in Aachen-Walheim

Demenzprävention beginnt früh – und ein entscheidender Faktor ist Bewegung – denn wer rastet, der rostet. Regelmäßiges Training fördert die Durchblutung des Gehirns und unterstützt den Erhalt der geistigen Fitness im Alltag. Das BFit Zentrum by Bleek in Aachen-Walheim bietet mit modernen EGYM-Geräten ein sicheres und benutzerfreundliches Training für jedes Alter. So können Beweglichkeit, Kraft und allgemeines Wohlbefinden gezielt gesteigert werden

Was umfasst meine Leistungen?

Im Zentrum meiner Arbeit steht der Mensch. Meine Leistungen konzentrieren sich auf die spezialisierte Demenzbetreuung sowie eine einfühlsame Alltagsbegleitung. Mein Ziel ist die Aktivierung, der Erhalt und die Sicherung mentaler Ressourcen sowie die soziale Teilhabe.

Dazu gehören fachliche Angebote wie Gedächtnistraining, Biografiearbeit und die Begleitung bei sozialen Aktivitäten oder Behördengängen. Ergänzend unterstütze ich bei Arztbesuchen, Einkäufen sowie im Haushalt und beim gemeinsamen Kochen.

Pflegerische Tätigkeiten sowie reine Reinigungsleistungen gehören nicht zum Spektrum.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Dies sind anerkannte Hilfsleistungen für Menschen mit einem Pflegebedarf bzw. Pflegegrad. Sie helfen dabei, den Alltag selbstständig zu bewältigen, und entlasten Angehörige. Der Fokus liegt darauf, Menschen zu fördern, ihre Lebensqualität zu steigern und Alltagsaufgaben gemeinsam durchzuführen. Die Aufwendungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 gegenüber ihrer Pflegekasse geltend machen. Hierfür stehen ein monatliches Budget von 131 Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Dies gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden, die Abrechnung kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Falls gewünscht, über eine Abtretungserklärung. Ganz unkompliziert.

Verfällt der Entlastungsbetrag? 

Wenn Sie Ihren monatlichen Entlastungsbetrag nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, verfällt er nicht. Sie können angesparte Beträge in den Folgemonaten nutzen und auch auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Nach diesem Stichtag verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes aus dem Vorjahr

Wo gilt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag kann grundsätzlich für ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu Hause genutzt werden. Für reguläre stationäre Aufenthalte, z. B. in Kliniken oder Pflegeheimen, ist er nicht anwendbar. Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in stationären Einrichtungen kann der Entlastungsbetrag jedoch unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Dies gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden, die Abrechnung kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Falls gewünscht, über eine Abtretungserklärung. Ganz unkompliziert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie können den Umwandlungsanspruch nutzen, wenn Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen haben und diesen Anspruch im betreffenden Monat nicht voll ausschöpfen.

Pflegegrad 2–5: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Häusliche Pflege: Der oder die Pflegebedürftige wird zu Hause gepflegt, nicht stationär.

Wer stellt den Pflegegrad fest?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft, welcher Pflegegrad für Sie passend ist. Das geschieht nach Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Versicherte der privaten Pflege-Pflichtversicherung übernimmt diese Aufgabe „Medicproof“, der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungsunternehmen.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Als zertifizierte Alltagsbegleiterin können meine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dafür ist eine Abtretungserklärung erforderlich, die eine unkomplizierte Abwicklung ermöglicht – so entstehen Ihnen keine Vorauszahlungen. Bei Privatversicherten muss die Kostenübernahme im Einzelfall geprüft werden.

 

Was passiert bei Krankheit?

Sollte ich krankheitsbedingt einen Termin nicht wahrnehmen können, informiere ich Sie so früh wie möglich. Der Termin wird zeitnah nachgeholt, damit die Betreuung kontinuierlich und zuverlässig fortgeführt werden kann.

Wo begleitet Sie 
"Von Herzen"

Meine Betreuung biete ich hauptsächlich in Aachen-Walheim und den angrenzenden Stadtteilen wie Friesenrath, Schmithof, Kornelimünster, Oberforstbach, Nütheim, Schleckheim, Hahn und Lichtenbusch an. Darüber hinaus ist eine Betreuung in weiteren Stadtteilen oder Orten möglich – dies erfolgt immer in Absprache und nach individueller Vereinbarung.


"Die kleinen Dinge sind das große im Alltag."

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