Pflegeleistungen unkompliziert finanziert
Meine Betreuungsleistungen können über die Pflegekasse abrechnent werden – schon ab Pflegegrad 1. Gerne berate ich Sie individuell und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Betreuung.

Abrechnung mit allen Pflegekassen gemäß
§ 45b SGB XI möglich
01
Entlastungsbetrag - § 45b SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflgegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
02
Pflegesachleistungen - § 45a SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen für ambulante Dienste genutzt werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge können im Rahmen des Umwandlungsanspruchs auch für anerkannte Angebote zur Unterstüzung im Alltag verwendet werden.
03
Verhinderungspflege - § 39 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 können Kurzzeit-und Verhinderungspflege flexibel als gemeinsamer Jahresbetrag genutzt werden. Dieser kann stunden- oder tageweise eingesetzt werden, um zusätzliche Unterstützung und Entlastung im Alltag zu finanzieren.
Verlässlich und transparent - Betreuung die ihren Alltag stützt

Unkompliziert. Transparent. Von Herzen.
Finanzierung über die Pflegekasse & Selbstzahler
Die Abrechnung erfolgt transparent auf Stundenbasis.
Leistungen im Rahmnen des Entlastungsbetrags sowie der Umwidmung von Pflegesachleistungen werden gemäß in Nordrhein-Westfalen festgelegten Leistungsrahmen für Angebote zur Unterstützung im Alltag berechnet.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag|Alltagsbegleitung
39,50 €/Stunde
Für Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege sowie für Selbstzahler gelten folgende Stundesätze:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag|Alltagsbegleitung
49,00 €/Stunde
- Sensible & fachkundige Demenzbetreuung
59,00 €/Stunde
Von Herzen ist ein anerkannter und zertifizierter Dienstleister
Pflegeleistungen
Pflegeleistungen im Überblick
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie zeigt, welche Beträge bei den jeweiligen Pflegegraden für Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tages‑/Nachtpflege oder Kurzzeit‑/Verhinderungspflege vorgesehen sind.
Generell gibt es drei Möglichkeiten, diese Leistungen für meine Betreuung zu nutzen:
Entlastungsbetrag – monatlich nutzbar ab Pflegegrad 1 für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Umwidmung der Pflegesachleistungen – Nutzung eines Teils der Sachleistungen für Betreuungsangebote. Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege – Nutzung des Jahresbetrags, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.

